Vertragsmuster Wulfsdorfer Gemüsegarten

– Muster –

Mietvertrag

Zwischen dem Gut Wulfsdorf, Inh. Georg Lutz, Bornkampsweg 39, 22926 Ahrensburg als Vermieter
und
Name, Straße, Ort als Mieter/in.

  • § 1 Mietgegenstand

Es wird eine Fläche von 25/50/100 m2 auf dem Flurstück „Kleine Dorfkoppel“ vermietet.
Auf einem Teil der Fläche wurde vor Beginn der Mietlaufzeit Wurzelgemüse gesät. Bei der Bepflanzung der Fläche sowie bei Nachpflanzungen und Nachsaaten sind die Regeln des biologisch-dynamischen Landbaus einzuhalten (siehe § 5).
Die endgültige Auswahl der vorgepflanzten Gemüsesorten obliegt dem Gut Wulfsdorf, ebenso die Auswahl und Anordnung des Teilstückes auf dem Flurstück.

  • § 2 Mietdauer

Die Mietzeit beginnt am xx.05.20xx und läuft bis zum xx.11.20xx. Während dieser Zeit pflegt der/die Mieter/in die Fläche und ist berechtigt, die Feldfrüchte zu ernten.

  • § 3 Mietzins und Zahlweise

Der Mietzins beträgt 150,00 €/260,00 €/480,00 € für die gesamte Saison und ist im Voraus zu bezahlen. Der Betrag wird fällig bis zum xx.xx.20xx.
Der Betrag ist auf folgendes Konto zu überweisen:
Gut Wulfsdorf, Georg Lutz, IBAN: DE89 2135 2240 0090 0034 94, BIC: NOLADE21HOL
Verwendungszweck: Gemüsegarten + Name

  • § 4 weitere Leistungen

Das Gut Wulfsdorf gewährt über die Vermietung der Fläche hinaus folgende weitere Leistungen:

  1. Auf dem Gebiet der vermieteten Gartenstücke wird Wasser bereitgestellt, das die Mieter zur Bewässerung ihres Gartenstückes bei Bedarf nutzen können.
  2. Eine Auswahl wichtiger Gartengeräte zur Bearbeitung der Fläche wird den Mietern zur Verfügung gestellt, jedoch keine Kleingeräte (Schaufeln, Scheren, Messer, etc.). Die Gartengeräte stehen allen Mietern gemeinsam zur Verfügung. Der einzelne Mieter hat keinen Anspruch darauf, dass in jedem Moment von allen Geräten eine ausreichende Anzahl zur Verfügung steht. Ggf. ist eine Absprache zwischen den Mietern zur Nutzungsreihenfolge erforderlich.
  3. Bei Fragen zu Anbau und Ernte des Gemüses erteilen die Mitarbeiter der Gärtnerei Ratschläge.
  • § 5 Regeln des biologisch-dynamischen Landbaus

Das Gut Wulfsdorf hat sich dem Anbauverband Demeter angeschlossen und ist durch seine Zertifizierung den Anbaurichtlinien dieses Verbandes verpflichtet. Der/die Mieter/in verpflichtet sich, die Regeln des biologisch-dynamischen Landbaus gemäß dem Anbauverband Demeter einzuhalten.

Dazu gehört insbesondere die Einhaltung folgender Regeln:

  1. Verzicht auf den Einsatz von leichtlöslichen Mineraldüngern und anderen synthetischen Pflanzenschutzmitteln sowie Kupferspritzmitteln. Der/die Mieter/in darf selbst keinen Dünger ausbringen, ggf. wird eine Düngung durch die Mitarbeiter der Gärtnerei ausgeführt.
  2. Die Bekämpfung von Beikräutern ist ausschließlich mechanisch vorzunehmen. Eine leicht zugängliche Ablagefläche für Kompost wird am Rande der Gemüsegartenfläche zur Verfügung gestellt. Schädlinge dürfen nur mit den Methoden bekämpft werden, die im biologisch-dynamischen Landbau zugelassen sind. Deren Anwendung wird nach Absprache durch die Mitarbeiter der Gärtnerei vorgenommen, der/die Mieter/in darf selbst keine Pflanzenschutz- oder Schädlingsbekämpfungsmittel ausbringen.
  3. Nachpflanzung und Nachsaat dürfen ausschließlich mit Material erfolgen, das für den Biolandbau zugelassen ist. Passendes Saatgut ist im Hofladen Gut Wulfsdorf erhältlich, Jungpflanzen können über die Gärtnerei Gut Wulfsdorf erworben werden.
  4. Anwendung von Präparaten: Die vorgeschriebene Ausbringung biologisch-dynamischer Präparate übernimmt das Gut Wulfsdorf durch seine Mitarbeiter.
  5. Die Kenntnis der vollständigen Richtlinien ist für den/die Mieter/in nicht erforderlich.
  • § 6 Haftungsausschluss
  1. Der/die Mieter/in ist für seinen/ihren Ernteerfolg selbst verantwortlich. Das Gut Wulfsdorf übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Erntemenge und haftet nicht für Ernteausfälle infolge ungünstiger Witterung, Schädlingsbefall, Wildfraß oder Diebstahl.
  2. Für die Absicherung gegen weitere Risiken ist der/die Mieter/in selbst verantwortlich. Das Gut Wulfsdorf schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die nach Saisonbeginn von der vermieteten Parzelle ausgehen. Der/die Mieter/in hat das Gut Wulfsdorf ebenso von Ansprüchen Dritter freizustellen, falls dieses für Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht in Anspruch genommen werden sollte.
  • § 7 Pflichten des/der Mieter(s)/in
  1. Der/die Mieter/in verpflichtet sich, während der Saison sein/ihr Gartenstück tatsächlich zu bewirtschaften und insbesondere Beikräuter ordnungsgemäß zu regulieren und Schädlingsbefall der Gärtnerei anzuzeigen, um nicht Nachbarparzellen zu beeinträchtigen.
  2. Der/die Mieter/in verpflichtet sich, ausschließlich sein/ihr eigenes Stück Land zu bewirtschaften und fremde Parzellen nur im Beisein und mit ausdrücklicher Genehmigung ihrer Mieter zu betreten.
  3. Die Errichtung weiterer Einrichtungen oder Bauten auf der Gartenparzelle ist nicht zulässig.
  4. Bei Saisonende ist das Land in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben, der eine Folgebewirtschaftung ohne zusätzlichen Arbeitsaufwand ermöglicht.
  • § 8 Außerordentliche Kündigung

Ein Verstoß gegen § 5 Regeln des biologisch-dynamischen Landbaus führt zur sofortigen und fristlosen Kündigung ohne Entschädigung des von dem/der Mieter/in gezahlten Mietzinses.

  • § 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, betrifft dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen gelten solche Klauseln, die wirksam sind und dem Sinn und der wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen am nächsten kommen.